Die Frage der Kosten hängt immer davon ab, um was für eine Angelegenheit es sich handelt. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese in der Regel Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.  Unter Umständen kommt auch die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe oder eines Beratungshilfescheins in Betracht.

 

Sofern Sie die Kosten unserer Tätigkeit zu tragen haben, erörtern wir mit Ihnen zu Beginn des Mandats, welche Vergütungsform maßgerecht ist. Wir bieten Ihnen eine am Streitwert orientierte Vergütung gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung auf Stundenbasis an. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an.

 

 

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Kanzlei Terlinden & Granzow

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