Versicherungsrecht
Es gibt in Deutschland etwa 500 Millionen Privatversicherungsverträge (Hausratsversicherung, allgemeine Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung etc.) und pro Jahr werden etwa 50 Millionen Schadensfälle abgewickelt. Liegt ein Versicherungsfall, also ein Schadensfall vor, stellen sich oft die gleichen Fragen. Ist das Risiko versichert, was muss getan werden um Zahlungen der Versicherung zu erhalten und welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Versicherung die Regulierung des Schadens verweigert?
Versicherungsrecht ist im wesentlichen Vertragsrecht, d.h. die Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem geschlossenen Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Das Versicherungsrecht ist also Teil des Privatrechts. Versicherungsverträge sind jedoch leider keine leicht zu verstehende Lektüre. Es handelt sich um hochkomplexe Produkte der Versicherungswirtschaft, die oft ohne spezielles Wissen nicht zu verstehen sind. Die Weigerung einer Versicherung einen Schaden zu bezahlen wird oftmals wie eine nicht angreifbare Entscheidung empfunden. Dies ist aber nicht der Fall. Wir prüfen anhand Ihres Vertrages, welche Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag erwachsen und ob Entscheidungen der Versicherer zutreffend sind. Oftmals lassen sich Konflikte mit Versicherern bereits außergerichtlich lösen. Wir beraten Sie gerne. Daneben kann sich die Frage stellen, ob eine Fehlberatung durch den Versicherungsvermittler erfolgt ist, die zum Schadensersatz berechtigt. Nachdem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit Wirkung ab dem 01.01.2008 grundlegend reformiert wurde haben Versicherer, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler umfassende Beratungs- und Aufklärungspflichten.
Ansprechpartner auf diesem Gebiet ist für Sie Herr Rechtsanwalt Granzow.


