Verkehrsrecht
Wie umfangreich das Thema „Verkehrsrecht“ ist wird deutlich, wenn Sie einen Unfall im Straßenverkehr hatten. Zunächst stellt sich die Frage der Schuld, dann die Frage der Haftung. Was können Sie z.B. von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen oder von einer ggf. bestehenden Vollkaskoversicherung? Wird ein Bußgeld verhängt oder sogar ein Strafverfahren eröffnet, weil Personen zu Schaden gekommen sind? Was passiert wenn Alkohol im Spiel war, was bei Fahrerflucht? Wann müssen Sie mit Punkten in Flensburg rechnen, wann mit einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis? Diese und ähnliche Fragen machen deutlich, wie komplex ein einfacher Verkehrsunfall sein kann. Gerade bei Unfällen und deren Regulierung stehen wir Ihnen zur Seite. Die Ihnen zustehenden Ansprüche können Sie nur durchsetzen, wenn Sie wissen was ersatzfähig ist und Ihnen zusteht. Wurden Sie beispielsweise verletzt, kommt neben Schmerzensgeld ggf. auch die Geltendmachung eines sog. Haushaltsführungsschadens in Betracht. Bei Reparaturkosten ist zu prüfen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder eine Erstattung der Kosten bis zur 130%-Grenze in Betracht kommt. Auch die Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall muss bedacht werden. Sie können sicher sein, dass eine gegnerische Haftpflichtversicherung nie freiwillig mehr zahlt, als Sie verlangen. Dies gilt insbesondere bei Personenschäden. Gut zu wissen, dass Sie sich bei unverschuldeten Unfällen einen Rechtsanwalt nehmen können und die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden müssen. Aber auch wenn es um Bußgelder, Fahrverbote, Punkte in Flensburg oder um strafrechtliche Fragen geht beraten und vertreten wir Sie gerne.
Ansprechpartner im Bereich des Verkehrsrechts ist für Sie Herr Rechtsanwalt Terlinden, der auch gleichzeitig Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.


