Strafrecht

Die Gelegenheiten, in denen Sie mit Strafrecht in Berührung kommen sehen oft so aus, dass Ihnen seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, eine strafbare Handlung vorgenommen zu haben. Eine unangenehme Situation, da Ihnen nicht nur eine Einzelperson gegenübersteht sondern der Staat. Hier gilt der Grundsatz, dass Sie niemals verpflichtet sind oder gezwungen werden können, sich selbst zu belasten. Problematisch ist allerdings, dass das sog. Schweigerecht in der Praxis häufig leer läuft. Grund hierfür ist, dass eine Konfrontation mit Vorwürfen oft überraschend erfolgt und die für den Staat handelnden Ermittlungspersonen (z.B. Polizeibeamten oder Staatsanwälte) erfahren und geschult sind - von „Waffengleichheit“ kann hier nicht die Rede sein. Das Druckgefühl sich gegenüber den Staatsdienern rechtfertigen zu müssen führt häufig dazu, dass sich die Beschuldigten am Ende selbst belasten.
Hier ist anwaltliche Beratung und Vertretung – außergerichtlich wie gerichtlich – sinnvoll und meist notwendig. Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Angelegenheiten rund ums Strafrecht. Dies gilt auch und gerade im Bereich des Verkehrsrechts, da dort strafrechtliche Verfehlungen (z.B. Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrten) empfindliche Folgen wie z.B. Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis und Verhängung einer Sperrfrist zu Neuerteilung der Fahrerlaubnis haben können.
Ihr Ansprechpartner in Sachen Strafrecht
Für Fragen im strafrechtlichen Bereich steht Ihnen Rechtsanwalt Granzow zur Verfügung.


