Familienrecht

In den Bereich des Familienrechts fallen zum Beispiel Scheidung, Eheverträge, Vermögensauseinandersetzungen, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption, Kindschaftsverfahren etc.. Sie sehen, wie umfangreich dieses Themengebiet ist.

Die wohl häufigsten Streitigkeiten entstehen im Rahmen der Scheidung. Um streitigen Auseinandersetzungen am Ende einer Ehe über die Aufteilung der Güter, Umfang und Bestehen von Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüchen vorzubeugen, besteht die Möglichkeit in einem Ehevertrag Regelungen zu treffen, welche die Gütertrennung, Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüche für den Scheidungsfall festlegen. Bei der vertraglichen Gestaltung solcher Verträge stehen wir Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite, wie bei der Scheidung selbst. 

Wir beraten Sie umfassend über Voraussetzungen und Konsequenzen einer Scheidung. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind und wann ein Scheidungsantrag gestellt werden soll. Sofern möglich streben wir eine einvernehmliche Regelung an, um eine langwierige, kostenintensive und nervlich belastende gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Auch bei der Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften beraten wir Sie gerne.

 

...ist für Sie Herr Rechtsanwalt Terlinden, der zugleich auch Fachanwalt für Familienrecht ist. 

Kanzlei Terlinden & Granzow

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