Arbeitsrecht

Hinter dem Begriff Arbeitsrecht verbirgt sich das sog. Sonderrecht der Arbeitnehmer. Die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ergeben sich aus einer Vielzahl von Regelungen, die in verschiedenen Gesetzen enthalten sind. Teilweise sind Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten, teilweise aber in Spezialgesetzen wie z.B. dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) oder dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Aus dieser Vielzahl von Normen und Regelungen ermitteln wir, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie Ihre individuellen Ziele erreichen können.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und kennen daher die Interessenlage bei (bevorstehenden) Auseinandersetzungen. Dies ermöglicht eine optimale Wahrnehmung Ihrer Interessen.
...ist Herr Rechtsanwalt Granzow. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.


